D-Kfz-InternationalBlueCard-EU.de / Die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis
"Sie möchten in Deutschland, Mitgliedsstaat der Europäischen Union, leben und arbeiten? Ähnlich der Green Card in den USA ebnet die Blaue Karte EU als Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten den Weg in die Europäische Union. [...] Die Blue Card ist also für Angehörige von Nicht EU-Staaten gedacht. Für Mitglieder von EU-Staaten gilt Freizügigkeit hinsichtlich ihres Aufenthalts."

MK / Anerkennung eines ausländischen Bildungsnachweises
Anfragen oder Anträge auf Anerkennung eines ausländischen Bildungsnachweises sind schriftlich an die aufnehmende Schule zu richten! Außer den vollständigen Bewerbungsunterlagen ist eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses mit Fächern und Noten in der Originalsprache und eine deutsche Übersetzung des Zeugnisses von einem/einer in Deutschland zugelassenen/anerkannten Übersetzer, oder Übersetzerin einzureichen.

Deutsche Aussiedler und Aussiedlerinnen fügen eine beglaubigte Kopie des Ausweises für Vertriebene und Flüchtlinge gem. § 15 BVFG bei. Ausländische Staatsangehörige benötigen eine amtlich beglaubigte Kopie des Passes mit gültigem Aufenthaltstitel. Die Bearbeitung ist grundsätzlich gebührenpflichtig.

Neu RSLB Lüneburg / Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Die zentrale landesweite Anerkennungsstelle für ausländische Schulabschlüsse (ZAST) wurde im RLSB Lüneburg eingerichtet. Im Bildungsportal Niedersachsen finden Sie Informationen zum "Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse".

Zuständigkeiten: Die ZAST ist zuständig für Gleichwertigkeitsbescheinigungen ausländischer Zeugnisse, die z. B. für einen Arbeitsvertrag benötigt werden. Für die Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Zeugnisse im Rahmen der Aufnahme in einen Bildungsgang der berufsbildenden Schulen ist gem. § 6 BB-GVO die Schule zuständig.

BAMF und ZAV / Telefon-Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit beantwortet auf Deutsch und Englisch Fragen zur Zuwanderung und Integration.

MS / Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Das Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) möchte zugewanderte Menschen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und am Arbeitsmarkt unterstützen und bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen helfen.

Die MS-Publikation "Orientierungsleitfaden zu Fragen der Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse in Niedersachsen" lässt keine Frage unbeantwortet.

BIBB Anerkennung in Deutschland/App   Bildnachweis/Urheber: www.anerkennung-in-deutschland.deKMK / Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen / Datenbank "anabin"
Im Auftrag der Kultusministerkonferenz (KMK) stellt die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen mit der Datenbank "anabin" ein Informationssystem über ausländische Schul- und Notensysteme und Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise bereit.

BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung / Anerkennung in Deutschland
Der Anerkennungs-Finder gibt Infos im Portal www.anerkennung-in-deutschland.de, wie und wo Sie Ihren ausländischen Beruf anerkennen lassen können. "Gelernt ist gelernt."

Bildnachweis/Urheber: App "TOP IM JOB"  www.anerkennung-in-deutschland.de

Tipp BIBB / App "TOP IM JOB - Anerkennung in Deutschland"
"Sie möchten in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf arbeiten? Vielleicht muss oder kann Ihr Berufsabschluss dazu anerkannt werden. Die Smartphone-App „Anerkennung in Deutschland“ bietet Geflüchteten Informationen über die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen in Deutschland.

Die App für Android-, iOS- und Windows-Phone-Geräte ist in den fünf wichtigsten Herkunftssprachen von Geflüchteten (Arabisch, Dari, Farsi, Tigrinya und Paschtu) sowie auf Deutsch und Englisch verfügbar. Eine besondere Hilfe ist die Beratungsstellensuche, die die nächstgelegene Beratungsstelle des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ samt Kontaktdaten anzeigt."

BIBB / Anerkennung beruflicher Qualifikationen von Flüchtlingen / Qualifikationsanalyse
Der BiBB-Themenschwerpunkt im BWP 1/2016 beschäftigt sich mit der Anerkennung beruflicher Qualifikationen von Flüchtlingen - Beispiele aus »Prototyping Transfer«. Berufliche Kompetenzen können trotz fehlender oder unvollständiger Unterlagen mit einer Qualifikationsanalyse nach § 14 BQFG, z. B. mittels Fachgespräch oder einer Arbeitsprobe nachgewiesen werden.

IHK FOSA / Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
"Die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse. Sie nimmt Anträge auf Anerkennung entgegen und vergleicht, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit entsprechenden deutschen Berufsabschlüssen als gleichwertig eingestuft werden können."

IHK Lüneburg-Wolfsburg / Kontakt für die Region Celle
Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHK) berät bei der Beschäftigung von Flüchtlingen und gibt Hilfestellung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse.


Integration durch Qualifizierung (IQ)

BQ-Portal / Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. informiert zuständige Stellen und Unternehmen mit seinem BQ-Portal -Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen- über die Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland.

IQ Netzwerk Niedersachsen / Migrationsportal
Das Landesnetzwerk "Integration durch Qualifizierung (IQ)" hat mit dem Portal www.migrationsportal.de das Ziel, die Arbeitsmarktchancen von Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen zu verbessern.

Gemeinnütziges Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes e.V. / Faire Integration für Geflüchtete
IQ-Netzwerk: "Information – Beratung – Unterstützung | Wir beraten Sie bei Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis und unterstützen Sie bei Problemen im Job." www.faire-integration.de

VHS Celle / IQ-Beratungsstelle
Die IQ-Beratungstelle der Volkshochschule Celle (VHS) berät Menschen im Landkreis Celle über die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufs- und Ausbildungsabschlüsse. "Wir zeigen Möglichkeiten auf, wie Abschlüsse aus dem Ausland in Deutschland anerkannt werden können, stellen Kontakt zu den zuständigen Stellen her und unterstützen bei der Antragstellung und dem gesamten Verfahren."


Gesetze

NBQFG / Niedersächsisches Berufsqualifikationsgesetz
Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Niedersachsen (NBQFG) enthält Regelungen zum Anerkennungsverfahren für landesrechtlich geregelte Berufe.

BQFG / Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
Das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) "dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen."

AufenthG / Aufenthaltsgesetz
Das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

IQ-Netzwerk / Leitfaden zu § 17a Aufenthaltsgesetz
"Die Fachstellen "Beratung und Qualifizierung" und "Einwanderung" des IQ-Netzwerks haben in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen Leitfaden zu der Anwendung des § 17a Aufenthaltsgesetz herausgegeben, der die beteiligten Akteure mit einem Überblick über die Zuständigkeiten und Schnittstellen im Verfahren unterstützen soll." www.netzwerk-iq.de


BBS-Portal www.bbscelle.de
Berufsbildende Schulen des Landkreises Celle