Landkreis Celle, Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV

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Ansprechpartner für die Schülerbeförderung

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Alle Betroffenen werden dringend gebeten, bei extremen Witterungsverhältnissen auf keinen Fall – insbesondere nicht vor Unterrichtsbeginn – unnötig die Telefonanschlüsse der mit der Entscheidung über Unterrichtsausfälle befassten Stellen zu blockieren.

Meldungen über Unterrichtsausfälle ergehen ausschließlich über den Rundfunk (siehe Nr. 1.1).


Merkblatt über den Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen im Landkreis Celle

Stand: 01.11.2015 / LKC

Warnung vor niedriger Temperatur Frost1. Unterrichtsausfall vor Unterrichtsbeginn

1.1 Die Anordnung über Unterrichtsausfall vor Unterrichtsbeginn wird ausschließlich über die Rundfunksender im Rahmen der Verkehrsdurchsagen gemeldet, üblicherweise ab 06.00 Uhr morgens. Für das Gebiet des Landkreises Celle ist der Norddeutsche Rundfunk (NDR) maßgebend, jedoch werden die Meldungen auch über private Rundfunksender bekannt gegeben. Es wird empfohlen, die Verkehrsdurchsagen der Radiosender zu verfolgen, die vor oder nach dem Nachrichtenblock gesendet werden. Auf der Internetseite des Landkreises Celle (www.Landkreis-Celle.de) erscheint außerdem ebenfalls ein Hinweis auf den angeordneten Schulausfall, dieser ersetzt jedoch nicht die Rundfunkdurchsage.

1.2 Unterrichtsausfall für den Landkreis Celle kann wie folgt angeordnet werden: " Im Landkreis Celle fällt der Unterricht aus ....." entweder: "..... für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4." oder: "..... für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10." oder: "..... für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen."

1.3 Der vom Landkreis Celle angeordnete Unterrichtsausfall gilt auch für Schülerinnen und Schüler die im Kreisgebiet wohnen, jedoch eine Schule außerhalb des Landkreises Celle besuchen (z. B. spezielle Förderschulen oder Ersatzschulen).

1.4 Busunternehmen, Polizei, Rettungsdienst, Straßenbauverwaltung / Straßenmeistereien, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sind aufgefordert, extreme Witterungsverhältnisse umgehend bis spätestens 05:00 Uhr dem Landkreis Celle zu melden. Bei späterer Meldung ist eine rechtzeitige Rundfunkdurchsage nicht mehr gewährleistet.

2. Unterrichtsausfall während des Unterrichts

2.1 Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts.

2.2 Voraussetzung für die Anordnung von Unterrichtsausfall ist, dass die Schülerbeförderung gewährleistet ist. Alle betroffenen Beförderungsunternehmen müssen rechtzeitig informiert werden.

2.3 Über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichtes muss die Schulleitung rechtzeitig Absprachen mit dem Landkreis Celle als Träger der Schülerbeförderung treffen.

2.4 Es ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt werden.

2.5 Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs dürfen nur dann vorzeitig, d. h. abweichend von ihrem Stundenplan, nach Hause entlassen werden, wenn sie von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder die Erziehungsberechtigten sich im Einzelfall (z. B. telefonisch) mit der Entlassung einverstanden erklärt haben.

2.6 Die Anmerkungen zu Nr. 2.2 bis 2.4 gelten auch für den Fall, dass für eine Schule „hitzefrei“ angeordnet wird.

3. Allgemeines

3.1 Die Anordnung des Unterrichtsausfalls an den Berufsbildenden Schulen berührt nicht die Verpflichtung von Auszubildenden aus ihrem Ausbildungsverhältnis.

3.2 Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist. In diesem Fall dürfen sie ihren Nachwuchs in eigener Verantwortung zu Hause behalten. Die Schule ist hiervon aber unverzüglich telefonisch zu unterrichten. Ausdrücklich weist der Landkreis Celle aber darauf hin, dass von dieser Regelung nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Schulweg für das Kind auf Grund einer extremen Wettersituation zu gefährlich ist. Allgemeine Witterungsunbilden wie Dunkelheit, Regen oder leichter Schneefall rechtfertigen es nicht, Schülerinnen und Schüler vom Unterricht fern zu halten.

3.3 Die Busunternehmen und Busfahrer/innen tragen bei extremen Witterungsverhältnissen eine große Verantwortung für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler. Letztlich müssen die Unternehmen bzw. deren Fahrer/innen für ihren Bereich entscheiden, ob sie die Fahrzeuge noch sicher einsetzen können oder nicht. Insbesondere die Fahrer/innen sind ausdrücklich aufgefordert, im Einzelfall eine begonnene Fahrt wieder abzubrechen und bereits aufgenommene Schüler/innen wieder zurückzubringen, wenn sie feststellen, dass die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr zu gewährleisten ist. Der Landkreis Celle ist unverzüglich zu unterrichten.

3.4 Ist Unterrichtsausfall angeordnet worden, muss gewährleistet sein, dass Aufsichtspflichten gegenüber den Schülerinnen und Schülern, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, erfüllt werden. Die Schulen haben entsprechende Vorsorge zu treffen und die Aufsicht sicherzustellen.


Häufige Fragen zu Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen im Landkreis Celle

Allgemeines WarnzeichenBei extremen Witterungsverhältnissen wie Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser und Sturm die einem sicheren Schulweg und der sicheren Durchführung der Schülerbeförderung entgegenstehen, entscheidet der Landkreis in den frühen Morgenstunden über die Anordnung eines Unterrichtsausfalls an den Schulen im Kreisgebiet. Im Falle einer solchen Entscheidung erreichen den Landkreis Celle verständlicherweise viele Fragen und auch Kritik, auf die an dieser Stelle eingegangen werden soll.

Wer entscheidet über einen Unterrichtsausfall?

Aufgrund eines Erlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums entscheidet der Landkreis für alle Schulen im Kreisgebiet einschließlich der Stadt Celle. Wegen des engen Zusammenhangs mit der Durchführung der Schülerbeförderung liegt die Zuständigkeit innerhalb der Kreisverwaltung bei dem Amt für Bildung, Kultur und ÖPNV. Nach Unterrichtsbeginn entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts, z.B. wegen angekündigten Eisregens oder Orkans.

Wie entscheidet die Kreisverwaltung?

Die Straßenmeistereien und Verkehrsbetriebe sind angewiesen, morgens bis spätestens 05:00 Uhr problematische Straßenverhältnisse an den Landkreis Celle zu melden. In einem relativ kurzen Zeitfenster bis ca. 05:30 Uhr ist nun über einen Unterrichtsausfall zu entscheiden. Wetterprognosen, Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes, Telefonate mit den Leitstellen der Polizei und Feuerwehr sowie eigene Erkundungen vor Ort finden ebenfalls Berücksichtigung.

Laut Erlass setzt der Unterrichtsausfall extreme Witterungsverhältnisse voraus, bei denen Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil ein Zurücklegen des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde. Mögliche Gründe sind z.B. extreme Straßenglätte (z.B. Eisregen), blockierte Straßen durch Schneeverwehungen sowie die Gefahr umherfliegender Gegenstände oder umstürzender Bäume bei Sturm. Allgemeine Straßenglätte durch Schnee und Eis, wie sie im Winter immer wieder vorkommt und die ein Befahren mit angepasster Geschwindigkeit nicht ausschließt, begründet hingegen keinen Unterrichtsausfall.

Wie wird die Öffentlichkeit informiert?

Nach der Entscheidung durch den Landkreis erfolgt eine unverzügliche Meldung – bis spätestens 05:30 Uhr – an die Polizeidirektion Lüneburg, welche die Rundfunksender informiert. Ab 06:00 Uhr wird der Unterrichtsausfall im Rahmen der Verkehrsmeldungen, insbesondere im Norddeutschen Rundfunk (NDR), bekannt gegeben. Zeitgleich finden Sie die Meldung auch im Internet unter www.Landkreis-Celle.de.

Warum gibt der Landkreis den Unterrichtsausfall nicht schon am Vorabend bekannt?

Laut Erlass soll die Bekanntgabe so früh wie möglich erfolgen. Wenn am Vorabend eine hinreichend sichere Prognose möglich ist, dass die Schülerbeförderung und der Schulweg am Folgetag zu gefährlich sind, z.B. wenn der Straßendienst Schneeverwehungen oder Eisglätte unmöglich bis zum nächsten Morgen bewältigen kann, dann entscheidet die Kreisverwaltung bereits am Abend und teilt dies über den Rundfunk mit. Im Regelfall werden aber die aktuellen Mitteilungen der Straßenmeistereien und der Verkehrsunternehmen am frühen Morgen abgewartet. Bei entsprechender Wetterlage wird empfohlen, bereits am Vorabend zu klären, wo die Kinder im Falle eines Unterrichtsausfalls ggf. betreut werden (s. unten) oder wer die Kinder bei Glätte auf dem Schulweg im Auto mitnehmen könnte. Dann sind Sie für alle Eventualitäten vorbereitet.

In meiner Gemeinde sind die Straßen frei. Warum gilt auch hier Unterrichtsausfall?

Über den Rundfunk kann nur eine Entscheidung für das gesamte Kreisgebiet oder einen Teil des Kreisgebietes, z.B. den Nordkreis, bekannt gegeben werden. Die Kreisverwaltung muss daher abwägen, ob die Witterungs-und Straßenverhältnisse in einem Teil des Kreisgebiets einen kreisweiten Unterrichtsausfall begründen. Selbst wenn die Hauptstraßen frei sind, sind bei der Entscheidungsfindung auch der Zustand der Nebenstraßen und der sichere Weg zu Fuß oder per Fahrrad bis zur Schule oder zur Bushaltestelle zu berücksichtigen. Im Zweifel entscheidet sich der Landkreis Celle für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler.

In meiner Gemeinde herrscht extreme Straßenglätte. Warum verfügt der Landkreis keinen Unterrichtsausfall?

Wenn nur in einem kleinen Teil des Landkreises extreme Witterungsverhältnisse herrschen, ist ein kreisweiter Unterrichtsausfall nicht zu rechtfertigen. Die Eltern haben aber das Recht zu entscheiden, dass ihr Kind wegen unzumutbarer Gefährdung auf dem Schulweg zu Hause bleibt. Auch wenn der Schul- oder Linienbus nach mehr als 15 Minuten noch nicht an der Haltestelle eingetroffen ist, können die Schüler wieder nach Hause gehen und sind für diesen Schultag entschuldigt.

Der Landkreis appelliert aber auch an die Verantwortung der Eltern, ihre Kinder bei Straßenglätte nicht mit dem Fahrrad fahren zu lassen. Vielleicht ist der Weg zu Fuß sicherer, vielleicht ist es möglich, die Kinder mit dem Auto zur Bushaltestelle oder zur Schule zu bringen. Wer kein Auto zur Verfügung hat, kennt bestimmt Nachbarn oder Freunde, welche die Kinder mitnehmen könnten.

Im Radio heißt es „Unterrichtsausfall an allen Schulen im Landkreis Celle“. Warum fahren die Busse dennoch?

Die Schülerbeförderung findet ganz überwiegend im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) statt. Der Unterrichtsausfall entbindet den Betreiber des Linienverkehrs jedoch nicht von der ihm gesetzlich obliegenden „Bedienungspflicht". Deshalb kann aus dem Weiterlaufen des Busbetriebes nicht geschlossen werden, dass eventuell doch der Unterricht stattfindet.

Im Regelfall ist bei einem angeordneten Schulausfall aber gleichzeitig auch mit erheblichen Verspätungen der Busse im Linienverkehr und mit witterungsbedingten Ausfällen zu rechnen. Bitte informieren Sie sich deshalb unmittelbar bei den Verkehrsunternehmen über Behinderungen oder Einschränkungen des Linienverkehrs.

Warum wird nicht lediglich die Schülerbeförderung abgesagt oder der Unterrichtsausfall auf die Grundschüler begrenzt?

Im Einzelfall wäre es zwar möglich, nur den Ausfall der Schülerbeförderung oder den Unterrichtsausfall für einzelne Schulstufen bekannt zu geben. In den meisten Situationen wie bei extremer Straßenglätte oder Orkan kommt dies jedoch nicht in Betracht, weil auch der Schulweg zu Fuß oder per Fahrrad zu gefährlich wäre und alle Schüler unabhängig vom Alter betroffen sind. Die Erfahrung lehrt zudem, dass nur die Rundfunkmeldung über den Unterrichtsausfall an allen Schulen Missverständnisse vermeidet.

Wir sind berufstätig. Wo können wir unsere Kinder bei Unterrichtsausfall betreuen lassen?

Zunächst wird empfohlen, in der eigenen Familie, bei Freunden oder bei den Eltern von Mitschülern nachzufragen, ob Ihre Kinder dort in der Familie bleiben können. Im Übrigen ist aber jede Schule auch bei Unterrichtsausfall geöffnet, die Lehrkräfte sind „im Dienst", und die Schüler können zur Schule gehen. Es findet kein regulärer Unterricht statt, aber die Schule hat die Betreuung und die Aufsicht sicherzustellen. Hierfür soll jede Schule einen Notfallplan vorhalten.

Was gilt für die Schüler, die die Rundfunkmeldung nicht gehört haben und in die Schule kommen?

Die Schule stellt auch bei Unterrichtsausfall die Betreuung sicher. Schüler des Primarbereichs (Grundschüler) dürfen nicht vorzeitig nach Hause geschickt werden, sie können aber von den Eltern abgeholt werden. Ältere Kinder können den Rückweg ggf. allein bewältigen.


BBS-Portal  www.bbscelle.de
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