Informationen über die Zugänglichkeit von Websites gemäß § 9b Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das BBS-Portal www.bbscelle.de

Das BBS-Portal ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Barrierefreie Inhalte
Publikationen des niedersächsischen Kultusministeriums in leichter Sprache sind verlinkt, soweit vorhanden. Informationen, wie die speziellen Aufnahmevoraussetzungen für bestimmte Bildungsgänge, z. B. der "Erweiterte Sekundarabschluss I", lassen sich nicht einfach in leichte Sprache umsetzen. Der Einsatz einer Software für Gebärdensprache ist zurzeit nicht notwendig, weil keine Videos eingebunden sind.

Tipp Übersichtliche Darstellung mit der Leseansicht
Die Leseansicht-Funktion von Firefox entfernt störende Elemente wie Schaltflächen, Werbung und Hintergrundbilder. Zusätzlich werden Textgröße, Schriftart und Kontrast zur besseren Lesbarkeit optimiert. Die Leseansicht steht auch auf mobilen Endgeräten zur Verfügung. Hinweis: Es gibt natürlich auch andere Internet-Browser!

Jeder Internetnutzer kann sich mit seinen individuellen Browser-Einstellungen die Texte auch Vorlesen lassen.

Firefox: "Das Symbol für Vorlesen wird nur dann angezeigt, wenn das Betriebssystem (Windows/Mac/Linux) für die Sprache, in der dieser Artikel geschrieben ist, über die Funktion „Text-zu-Sprache” verfügt."

Lesemodus im BBS-Portal

Tipp [strg+F] Suchen und Finden
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Das BBS-Portal möchte einen möglichst barrierearmen Zugang zu den Informationen des berufsbildenden Schulwesens ermöglichen.

Diese Website wurde mittels Content-Management-System (CMS) bewusst "barrierearm" angelegt. Das Ziel ist, allen Nutzern eine Internetseite mit einem schlanken Menü zur Verfügung zu stellen, dass für mobile Endgeräte optimiert ist.

Feedback und Kontaktangaben
Bitte informieren Sie mich, wenn es Probleme mit dem BBS-Portal gibt.

Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.


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Berufsbildende Schulen des Landkreises Celle