Sondermarke "Willi"Ergänzungsbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife
bzw. des schulischen Teils der Fachhochschulreife

BbS-VO, Anlage 5 (zu § 33) Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Fachoberschule
Der eigenständige Ergänzungsbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife bzw. des schulischen Teils der Fachhochschulreife hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler der berufsqualifizierenden Berufsfachschule und Auszubildende der dualen Berufsausbildung so vorzubereiten, dass sie ein Fachhochschulstudium erfolgreich absolvieren können.

Der Besuch des Ergänzungsbildungsganges sollte nur leistungsstarken Jugendlichen empfohlen werden, um eine erfolgreiche schulische oder betriebliche Berufsausbildung nicht zu gefährden. Im Regelfall beginnt der Unterricht frühestens im zweiten Halbjahr der Berufsausbildung und kann bildungsgang- und schulübergreifend angeboten werden.

Die Fachhochschulreife bzw. der schulische Teil der Fachhochschulreife kann von Schülerinnen und Schülern, die den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss besitzen, erworben werden, wenn sie zu

zusätzlich einen Ergänzungsbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife erfolgreich besuchen.


Weitere Informationen sind direkt bei den berufsbildenden Schulen vor Ort zu erhalten.


Axel-Bruns-Schule / BBS II Celle

EB-FH Bildungsgänge in der Region Hannover


Hinweise zum Erwerb der Fachhochschulreife, insbesondere zu den Praktikumsregelungen

MK / Allgemeine Hinweise
"Die Fachhochschulreife kann durch das Absolvieren unterschiedlicher Bildungswege erreicht werden und ist ein Beispiel für die Durchlässigkeit des niedersächsischen Schulsystems. Wesentlicher Bestandteil dieser Hochschulzugangsberechtigung ist neben dem Nachweis der Studierfähigkeit zusätzlich jeweils der Erwerb berufsbezogener Kompetenzen."

Das 2021 neu aufgelegte Merkblatt informiert ausführlich über die individuellen Regelungen für die folgenden Personenkreise...


BBS-Portal  www.bbscelle.de
Berufsbildende Schulen des Landkreises Celle