Bitte beachten! Bewerbungsschluss 20. FebruarDas Berufliche Gymnasium (BG) vermittelt seinen Schülerinnen und Schülern eine breite und vertiefte Allgemeinbildung und ermöglicht ihnen, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen, eine berufsbezogene individuelle Schwerpunktbildung sowie den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Der Unterricht gliedert sich in die einjährige Einführungs- und in die folgende zweijährige Qualifikationsphase in der durch fächerübergreifende und projektbezogene Arbeiten berufsbezogene Kompetenzen vermittelt werden.

MK / Broschüre "Das Berufliche Gymnasium"
Das Niedersächsische Kultusministerium hat neue Informationen für Eltern sowie für Schülerinnen und Schüler, die ab 2021 ihre Abiturprüfung in einem Beruflichen Gymnasium ablegen werden, veröffentlicht:

Aufnahmevoraussetzungen
Das Berufliche Gymnasium setzt den Erweiterten Sekundarabschluss I bzw. einen gleichwertigen Bildungsstand voraus.

Ohne Besuch der Einführungsphase kann in die Qualifikationsphase aufgenommen werden, wer in einer berufsbildenden Schule der gleichen Fachrichtung die Fachhochschulreife erworben hat und im Sekundarbereich I mindestens vier Schuljahre durchgehend eine zweite Fremdsprache erlernt hat.


YouTube / Imagefilm Berufliche Gymnasien Celle


Berufliche Gymnasien

Berufsbildende Schulen I Celle

Axel-Bruns-Schule / Berufsbildende Schulen II Celle

Albrecht-Thaer-Schule / Berufsbildende Schulen III Celle


Das Zentralabitur

NiBiS / Niedersächsischer Bildungsserver / Das Zentralabitur
Der Government-Server für Schulen in Niedersachsen (GoSiN) ist das Zentralabitur-Portal für Abiturprüfungen, Vergleichsarbeiten, Prüfungstermine, thematische Vorgaben oder Kerncurricula.

KMK / Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife
"Die Kultusministerkonferenz hat im Oktober 2012 die Bildungsstandards in den Fächern Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache (Englisch/Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife verabschiedet, die mit Beginn der Einführungsphase des Schuljahres 2014/2015 die Grundlagen der fachspezifischen Anforderungen für die Allgemeine Hochschulreife bilden und für Abiturprüfungen ab dem Schuljahr 2016/2017 gelten."

IQB / Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen – Wissenschaftliche Einrichtung der Länder an der Humboldt-Universität zu Berlin e.V.
KMK: "Das IQB hat im Auftrag der Kultusministerkonferenz auf Grundlage der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife eine Sammlung von Abiturprüfungsaufgaben für die Fächer Deutsch, Mathematik sowie Englisch und Französisch als fortgeführte Fremdsprachen veröffentlicht. Diese beispielhaften Prüfungsaufgaben dienen der Orientierung und Implementation."

MK / AVO-GOBAK
Die  Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK)  regelt den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.

MK / Ergänzende Bestimmungen (EB-AVO-GOBAK)
Die Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOBAK)  enthalten die Durchführungsbestimmungen zur AVO-GOBAK.

MK / AVO-GOBAK / Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Schülerinnen und Schülern, die die Qualifikationsphase eines Beruflichen Gymnasiums ohne Abiturprüfung verlassen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife.

MK / BG-Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik / Hinweise zum Praktikum
Nach dem erfolgreichen Besuch des beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales - Schwerpunkt Sozialpädagogik - kann, gemäß der  MK-Hinweise zum Praktikum für eine verkürzte Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher, direkt im Anschluss die Fachschule Sozialpädagogik  besucht werden, wenn ein Praxisanteil von mindestens 600 Zeitstunden nachgewiesen wird. So kann in zwei Jahren der qualifizierte Berufsabschluss  "Erzieher/in"  und eine Anrechnungsmöglichkeit von bis zu zwei Semestern auf ein nachfolgendes sozial-/pädagogisches Hochschulstudium erworben werden.

MK / Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife
Das Zeugnis der Fachhochschulreife kann vergeben werden, wenn ein ergänzender beruflicher Teil nachgewiesen wird; dies kann entweder durch ein mindestens einjähriges, berufsbezogenes Praktikum nach den  MK-Hinweisen zum Erwerb der Fachhochschulreife, insbesondere zu den Praktikumsregelungen zum Erwerb der Fachhochschulreife oder durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung belegt werden. Ein solches Praktikum wird nach Beendigung des Beruflichen Gymnasiums geleistet und ist daher nicht Bestandteil des Bildungsganges, d. h. dass Praktikantinnen und Praktikanten keinen Schülerstatus haben.

NLSchB / Zuständigkeiten für den Erwerb der Fachhochschulreife
Die NLSchB hat die Zuständigkeiten für den Erwerb der Fachhochschulreife näher beschrieben: "Grundsätzlich ist für die Ausstellung des Zeugnisses der Fachhochschulreife die Schule (Gymnasium, Gesamtschule, Berufliches Gymnasium, Abendgymnasium, Kolleg) zuständig, an der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde. [...] In den Fällen, in denen die Voraussetzungen für die „volle" Fachhochschulreife (= praktischer Teil) an einer berufsbildenden Schule nach § 29 BbS-VO erfüllt werden, kann auch diese berufsbildende Schule das Fachhochschulreifezeugnis ausstellen."

MK / Schulpflicht / Merkblatt Auslandsschulbesuch (G9)
Möglichkeiten und Verfahren: "In diesem Merkblatt erhalten Sie Hinweise zu einem vorübergehenden Besuch einer Schule im Ausland von bis zu einem Schuljahr unter der Voraussetzung, dass die Qualifikationsphase (Q-Phase) sowie die Abiturprüfung in Niedersachsen absolviert werden."

 


BBS-Portal  www.bbscelle.de
Berufsbildende Schulen des Landkreises Celle