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Landkreis Celle, Gesundheitsamt

IfSG / Infektionsschutzgesetz / Der Schule mitteilungspflichtige Krankheiten
Die Schulen und das Gesundheitsamt sind für die präventive Infektionshygiene an Schulen zuständig.

Die Schulen belehren gemäß § 34 (5) IfSG ihre neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler über die Mitteilungspflicht der in § 34 IfSG genannten Krankheiten.

LKC / Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Schüler(innen) die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen
Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines Schulpraktikums oder im Rahmen einer Tätigkeit innerhalb der Schule mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, müssen gem. § 43 IfSG durch das Gesundheitsamt über Infektionskrankheiten belehrt werden.

LKC / Online-Terminvergabe beim Gesundheitsamt
Celle (lkc): "Ab dem 01.01.2018 können Termine für die Belehrungen nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz, umgangssprachlich als Gesundheitszeugnis bekannt, nur noch online gebucht werden."

Tipp  RKI / Robert Koch-Institut / Infektionskrankheiten
Das Robert-Koch-Institut ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und für die Prävention von Infektionskrankheiten zuständig und stets aktuell.

NLGA / Aktuelle Informationen über Infektionskrankheiten
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt bietet Informationen zum Gesundheitsschutz sowie Merkblätter für Schulen, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte bereit.

BZgA / "Deutschland sucht den Impfpass"
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert in ihrem Portal impfen-info.de, z. B. über Masern, die nicht immer harmlos sind. Den besten Schutz davor bietet die Impfung. "Wie sieht es bei dir aus: bist du gegen Masern geimpft?"


BBS-Portal  www.bbscelle.de
Berufsbildende Schulen des Landkreises Celle