Berufsbildenden Schulen in Celle / Vollzeit-Bildungsgänge
Die berufsbildenden Schulen des Landkreises Celle stimmen sich mit einem gemeinsamen Auswahlverfahren über alle eingehenden Bewerbungen ab.
2025 / BFS und FOS 11 Neustrukturierung
Die Einführung der BFS dual führt zu einer umfangreichen Neustrukturierung der Berufsfachschulen und dem Wegfall der Fachoberschule Klasse 11. Die Berufsbildenden Schulen werden über ihre Angebote auf Basis der BFS dual auf ihren Internetseiten berichten. Die dortigen Ergebnisse werden dann zentral im BBS-Infoblatt und hier im BBS-Portal zusammengefasst.
Schuljahr 2025/26 | Bewerbungsschluss: 20. Februar 2025
- Neu BBS-Infoblatt 2025
Alle Vollzeit-Schulformen der BBS'n in Celle nach Schulen geordnet. - BESI-Sprache
RdL / BESI Sprache- und Integration - BBS-Aufnahmeantrag
Ein Bewerbungsformular für alle Schulformen!
Anlagen zur Bewerbung
- Für jeden gewünschten Bildungsgang bitte einen vollständigen Satz Bewerbungsunterlagen einreichen.
- Die berufsbildende Schule im Rang 1 erhält die Original-Bewerbung.
- Sie müssen sich nicht für mehrere Bildungsgänge bewerben, wenn Sie sich z. B. nur für eine bestimmte Berufsfachschule bewerben möchten.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Eine Kopie vom Halbjahres- bzw. Abschlusszeugnis der zuletzt/zurzeit besuchten allgemeinbildenden Schule.
- Oberschülerinnen und Oberschüler aus der 10. Klasse fügen das Versetzungszeugnis der Klasse 9 in die Klasse 10 bei.
- Halbjahres- bzw. Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten berufsbildenden Schule.
- Nachweise über absolvierte Praktika, abgeschlossene Berufsausbildungen und/oder Kammerprüfungsergebnisse.
- Ablehnungsbescheid beifügen; falls wiederholte Bewerbung.
- Gesetzliche Grundlage: BbS-VO § 2 Anmeldung
Hinweis zum Bewerbungsverfahren
Von einer Bewerbung per E-Mail bitten wir aus Sicherheitsgründen abzusehen! Bitte nutzen Sie den Postweg. BSI Spam, Phishing & Co
Duale Ausbildung / Azubis
- Berufsschule - Anmeldung für die duale Ausbildung
Anmeldevordruck für Ausbildungsbetriebe und Azubis nach Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages. - Aufnahmeantrag für Umschulungsmaßnahmen und Entgelt-Abtretungserklärung für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme von einem Kostenträger gefördert werden (Herausgeber: RLSB Lüneburg, 2020)
- BBS-Portal / Anmeldung von Auszubildenden
Inklusive Schule
BBS-Celle / Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig - schon mit Ihrer Bewerbung - über für Sie notwendige Hilfen beim Besuch einer berufsbildenden Schule. Insbesondere benötigen wir Informationen, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf bereits ausgewiesen wurde und ob ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht.
- BBS-Portal | Inklusive berufsbildende Schule
Duale Ausbildung
Duale Ausbildung / Azubis
- Berufsschule - Anmeldung für die duale Ausbildung
Anmeldevordruck für Ausbildungsbetriebe und Azubis nach Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages. - Aufnahmeantrag für Umschulungsmaßnahmen und Entgelt-Abtretungserklärung für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme von einem Kostenträger gefördert werden (Herausgeber: RLSB Lüneburg, 2020)
- BBS-Portal / Anmeldung von Auszubildenden
Europass
EU / Europass macht Bildung und Beruf planbar
"Ob Studium oder Ausbildung, Einstieg ins Berufsleben oder Suche nach neuen Herausforderungen – Europass hilft dir, deine Kompetenzen und Qualifikationen verständlich darzustellen. Die Europäische Kommission bietet diesen Dienst kostenlos in 29 Sprachen an."
Aufenthaltserlaubnis
MK / Aufenthaltserlaubnis für Ausländer zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
Neben den erforderlichen Bildungsnachweisen für die Aufnahme in einen Bildungsgang ist eine für den Schulbesuch oder für die Berufsausbildung erforderliche Aufenthaltsberechtigung nachzuweisen, wenn die die Aufnahme beantragenden Schülerinnen und Schüler nicht mehr schulpflichtig sind.
Interessierte Ausländer/innen können eine "Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung" gem. § 17 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) nur bei der Deutschen Botschaft in ihrem Heimatland beantragen. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird vor der Einreise geprüft.
Informationen zum Aufnahmeverfahren
BbS-VO / Anmeldung und Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren ist im zweiten Abschnitt der Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) geregelt. Demnach sind der Anmeldung (BBS-Aufnahmeantrag) Fotokopien der Nachweise über die geforderten Aufnahmevoraussetzungen und ein Lebenslauf beizufügen.
BbS-VO / Aufnahmekapazitäten
Die berufsbildenden Schulen legen die Aufnahmekapazitäten für die einzelnen Bildungsgänge in Absprache mit dem Schulträger fest. Aufnahmeausschüsse sichten alle eingegangenen Bewerbungen und entscheiden über die Vergabe der zur Verfügung stehenden Schulplätze. Mit mehreren Datenabgleichen stimmen sich die berufsbildenden Schulen über die Ergebnisse miteinander ab. So ist sichergestellt, dass die Schulplätze nach Eignung und Leistung, unter Berücksichtigung der von Ihnen gewählten Prioritäten, vergeben werden können.
BbS-VO / Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit durch ein erweitertes Führungszeugnis
Anlage 4 BbS-VO: Eine Aufnahme in bestimmte Berufsfachschulen und Fachschulen setzt voraus, dass bis zum Beginn des Bildungsganges die persönliche Zuverlässigkeit nachzuweisen ist. Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit ist ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen und der berufsbildenden Schule zur Einsichtnahme vorzulegen. Nach der Einsichtnahme wird das Führungszeugnis zurückgegeben. Das geforderte Führungszeugnis können Sie in Ihrem zuständigen Ordnungsamt beantragen. www.fuehrungszeugnis.bund.de
Bildungsportal Niedersachsen
Aufnahme in Schulen: "Aus der in Niedersachsen bestehenden Schulpflicht einerseits und dem Recht auf Bildung andererseits ergibt sich noch nicht automatisch ein Anspruch einer Schülerin/eines Schülers auf Aufnahme in eine bestimmte Schule."
§ 63 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) "Nach §§ 63 Abs.1 S.1, 65 Abs.1 in Verbindung mit § 64 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) besteht grundsätzlich eine 12-jährige Schulpflicht, worunter die Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule zu verstehen ist."
Nds. Kultusministerium / Flyer "Duale Ausbildung"
Bündnis duale Berufsausbildung: "Das differenzierte und durchlässige System der beruflichen Bildung bietet jungen Menschen vielfältige Chancen."
- MK (2017): "Chance Berufliche Bildung"
Weiterführende schulische Abschlüsse durch Berufsausbildung
Schulen in Niedersachsen
MK / Bildungsgänge der öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen
Das Nds. Kultusministerium Schulen hat alle Bildungsgänge der öffentlichen berufsbildenden Schulen mit Schulanschriften in einer PDF aufbereitet.
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Datenschutzerklärung
DSGVO / Umgang mit personenbezogenen Daten in der Schule
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährleistet das Recht einer jeden Person, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten zu bestimmen.
NSchG / Personenbezogene Daten
Mit unserem BBS-Aufnahmeantrag bitten wir Sie um die erforderlichen Angaben zur Person für das Aufnahmeverfahren an den berufsbildenden Schulen des Landkreises Celle.
- Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im schulischen Bereich ist nach § 31 (1) Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zulässig.
- Die Verantwortung der Datenerfassung und -bearbeitung liegt bei der jeweiligen Schulleiterin bzw. des jeweiligen Schulleiters.
Wenn Sie Ihre Rechte geltend machen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der jeweiligen berufsbildenden Schule bzw. mit deren bestellten Datenschutzbeauftragten auf.
BBS-Portal / Datenschutz
Unsere Datenschutzerklärung informiert Sie ausführlich über Ihre Rechte zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten.
Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) "Verarbeitung personenbezogener Daten"
§ 31 NschG [...] "(3) 1 Wechselt eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler die Schule innerhalb Niedersachsens, so übermittelt die abgebende Schule der aufnehmenden Schule die in Absatz 2 Satz 3 genannten personenbezogenen Daten der Schülerin oder des Schülers und der gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertreter. 2 Die aufnehmende Schule übermittelt der abgebenden Schule die Aufnahmeentscheidung. 3 Bis zur Übermittlung der Aufnahmeentscheidung durch die aufnehmende Schule obliegt der abgebenden Schule die Gewährleistung der Erfüllung der Schulpflicht."
BBS-Portal www.bbscelle.de
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