Ergänzungsbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife
bzw. des schulischen Teils der Fachhochschulreife
BbS-VO, Anlage 5 (zu § 33) Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Fachoberschule
Der eigenständige Ergänzungsbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife bzw. des schulischen Teils der Fachhochschulreife hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler der berufsqualifizierenden Berufsfachschule und Auszubildende der dualen Berufsausbildung so vorzubereiten, dass sie ein Fachhochschulstudium erfolgreich absolvieren können.
Der Besuch des Ergänzungsbildungsganges sollte nur leistungsstarken Jugendlichen empfohlen werden, um eine erfolgreiche schulische oder betriebliche Berufsausbildung nicht zu gefährden. Im Regelfall beginnt der Unterricht frühestens im zweiten Halbjahr der Berufsausbildung und kann bildungsgang- und schulübergreifend angeboten werden.
Die Fachhochschulreife bzw. der schulische Teil der Fachhochschulreife kann von Schülerinnen und Schülern, die den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss besitzen, erworben werden, wenn sie zu
- einer berufsqualifizierenden Berufsfachschule, die den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss voraussetzt,
- einer Berufsschule für einen Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens drei Jahren oder
- einer Ausbildung in einem anderen als ärztlichen Heilberufe mit einer Regelausbildungszeit von mindestens drei Jahren,
zusätzlich einen Ergänzungsbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife erfolgreich besuchen.
Weitere Informationen sind direkt bei den berufsbildenden Schulen vor Ort zu erhalten.
Axel-Bruns-Schule / BBS II Celle
EB-FH Bildungsgänge in der Region Hannover
- MM-BBS Hannover MM-Bds | Zusatzangebot Fachhochschulreife
- BBS Burgdorf BBS-BU | Erwerb der Fachhochschulreife
Hinweise zum Erwerb der Fachhochschulreife, insbesondere zu den Praktikumsregelungen
MK / Allgemeine Hinweise
"Die Fachhochschulreife kann durch das Absolvieren unterschiedlicher Bildungswege erreicht werden und ist ein Beispiel für die Durchlässigkeit des niedersächsischen Schulsystems. Wesentlicher Bestandteil dieser Hochschulzugangsberechtigung ist neben dem Nachweis der Studierfähigkeit zusätzlich jeweils der Erwerb berufsbezogener Kompetenzen."
- Hinweise zum Erwerb der Fachhochschulreife, insbesondere zu den Praktikumsregelungen; Stand: Januar 2021
- Mustervertrag für ein Praktikum (.doc); Stand: 2013
Das 2021 neu aufgelegte Merkblatt informiert ausführlich über die individuellen Regelungen für die folgenden Personenkreise...
- Schülerinnen und Schüler der Klasse 11 der Fachoberschule
- Absolventinnen und Absolventen einer Berufsfachschule oder der Einführungsphase eines Beruflichen Gymnasiums vor Eintritt in die Klasse 12 der Fachoberschule
- Ehemalige Schülerinnen und Schüler, die die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, des Beruflichen Gymnasiums, des Abendgymnasiums oder des Kollegs mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife verlassen haben
- Schülerinnen und Schüler, die den Ergänzungsbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife besuchen
BBS-Portal www.bbscelle.de
Berufsbildende Schulen des Landkreises Celle