In der Berufseinstiegsschule werden Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die keinen Hauptschulabschluss haben oder die sonst erwarten lassen, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten noch verbessern müssen, um die erforderliche Reife für das erfolgreiche Absolvieren einer beruflichen Ausbildung zu erlangen.
- NSchG § 17 Berufseinstiegsschule
- Anlage 2 BbS-VO - Ergänzende und abweichende Vorschriften für die Berufseinstiegsschule
Aufnahme in die Berufseinstiegsschule
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird eine individuelle Eingangsberatung durchgeführt.
In die Klasse 1 werden nur Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die noch schulpflichtig sind und bei denen im Rahmen der Beratung ein Bedarf an individueller Förderung festgestellt wurde.
In die Klasse 2 kann aufgenommen werden, wer die Klasse 1 oder die Sprach- und Integrationsklasse erfolgreich besucht hat oder eine Abschlussklasse des Sekundarbereichs I einer allgemeinbildenden Schule ohne Abschluss verlassen hat. Darüber hinaus können in die Klasse 2 Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschluss aufgenommen, wenn im Rahmen der Beratung festgestellt wird, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten noch verbessern müssen, um eine berufliche Ausbildung erfolgreich zu absolvieren.
Erwerb des Hauptschulabschlusses
Wer die Klasse 2 Vollzeit oder Teilzeit erfolgreich besucht erwirbt den Hauptschulabschluss.
BES in Form von Teilzeitunterricht / EQ-Maßnahme
In die Klasse 2, die nach § 17 Abs. 3 NSchG in Form von Teilzeitunterricht geführt wird, kann aufgenommen werden, wer im Rahmen einer Berufsberatung durch die Agentur für Arbeit die Empfehlung zum Besuch dieser Klasse erhalten hat und eine verbindliche Zusage zur Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III des Sozialgesetzbuchs vorweisen kann.
Berufseinstiegsschule, Klasse 1 und 2
Berufsbildende Schulen I Celle
Die Berufseinstiegschule wird geführt mit der Fachrichtung...
Axel-Bruns-Schule / Berufsbildende Schulen II Celle
Die Berufseinstiegsschule wird geführt mit der Fachrichtung...
Berufsfelder...
- Bau-, Elektro-, Fahrzeug-, Holz-, Metall- und Farbtechnik
Albrecht-Thaer-Schule / Berufsbildende Schulen III Celle
Die Berufseinstiegschule wird geführt mit den Fachrichtungen...
Berufsfelder...
- Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung, Wirtschaft, Körperpflege, Pflege
Berufseinstiegsschule Sprache und Integration
BESI / Sprach- und Integrationsklassen
Die Sprach- und Integrationsklassen der Berufseinstiegsschule richten sich an neu eingereiste Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren und an Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf aus dem SEK I Bereich. In den Sprach- und Integrationsklassen ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses nicht möglich. Entsprechende Klassen sind an allen berufsbildenden Schulen in Celle eingerichtet.
RdL Celle / Zentrale Anlaufstelle...
Fundstellen
NLQ / Berufseinstiegsschule
Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung informiert ausführlich über die Berufseinstiegsschule.
Schulsozialpädagogische Arbeit / Förderpläne
An den berufsbildenden Schulen in Celle sind Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen eingesetzt, die sich im Rahmen der Schulsozialarbeit speziell in der BES engagieren und sich z. B. um die Erstellung von Förderplänen kümmern. Material zur Schulsozialarbeit
Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer Jugendwerkstatt
Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen und in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können ihre Schulpflicht § 69 (4) NSchG durch den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen, die auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. Die Erfüllung der Schulpflicht erfolgt auf Grundlage eines einzelfallbezogenen Förderplans, der von der Jugendwerkstatt und von derjenigen berufsbildenden Schule gemeinsam aufzustellen ist, die von der Schülerin oder dem Schüler zu besuchen wäre.
BBS-Portal www.bbscelle.de
Berufsbildende Schulen des Landkreises Celle