01.03.2020 BMG / Masernschutzgesetz
Das Bundesministerium für Gesundheit: "Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.
Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen." www.masernschutz.de
RSLB / Masernschutzgesetz
"Das Infektionsschutzgesetz (§ 20 IfSG) sieht den Nachweis eines Impfschutzes gegen Masern sowohl für in Schulen und Ausbildungseinrichtungen betreute Kinder und Jugendliche als auch für die dort tätigen Personen (lehrendes und nichtlehrendes Personal, sowie alle sonstigen in der Einrichtung regelmäßig tätigen Personen) vor, soweit diese nach dem 31.12.1970 geboren sind." RSLB/Masernschutzgesetz
NLGA / Umsetzung Masernschutzgesetz
"Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) und das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) werden die Umsetzung des Masernschutzgesetzes begleiten und soweit nötig, weitere Hinweise sowohl für die Einrichtungen als auch für betroffene Personen geben."
- Mustervorlagen zum Masernschutzgesetz
Ärztliche Bescheinigung "Nachweis gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)"
IfSG / Infektionsschutzgesetz
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) regelt in § 20 Abs. 8 die notwendigen Schutzimpfungen und Maßnahmen zum Masernschutz:
Tipp BR Wissen / Immunisierung
"Epidemien gefürchteter Infektions-Krankheiten gehören in Deutschland inzwischen faktisch der Geschichte an. Denn wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind, kann sich keine Epidemie ausbreiten." [Stand: 16.09.2019]
- So funktionieren Impfstoffe [Stand: 14.12.2020]
- Die Erfolgsgeschichte des Impfens
- Wissenschaft in Zeiten von Corona
RKI / Das Masernvirus im Bild
Masernvirus (Paramyxoviren). Transmissions-Elektronenmikroskopie, Ultradünnschnitt. Maßstab = 200 nm Quelle: Hans R. Gelderblom, Freya Kaulbars. Kolorierung: Andrea Schnartendorff/RKI Robert Koch-Institut
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